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   VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 ZB 18.32231   

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VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 ZB 18.32231 (https://dejure.org/2019,93866)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.05.2019 - 14 ZB 18.32231 (https://dejure.org/2019,93866)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Mai 2019 - 14 ZB 18.32231 (https://dejure.org/2019,93866)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 ZB 18.32231
    Vielmehr kommt es auf die Frage an, ob mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Aspek­ te vorliegen, an die Akteure im jeweiligen Herkunftsland mögliche Verfolgungshand­ lungen knüpfen könnten, oder eine Rückkehr in das Herkunftsland mit sonstigen Ge­ fahren verbunden sein könnte (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - NVwZ 2015, 1678 Rn. 11 f.).

    Schließlich ist geklärt, dass es für die Frage einer Verfolgungsgefahr im Iran wegen Konversion maßgeblich darauf ankommt, ob im Fall einer Rückkehr einer konvertier­ ten Person in den Iran davon auszugehen ist, dass diese ihren neu angenommenen Glauben - und die damit verbundene Abkehr vom Islam - aktiv im Iran ausüben (BayVGH, B.v. 16.11.2015 - 1 4 Z B 13.30207 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 7.11.2016 - 14 ZB 16.30380 - juris Rn. 7) oder nur erzwungener Maßen, unter dem Druck dro­ hender Verfolgung, auf eine Glaubensbetätigung verzichten wird (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - NVwZ 2015, 1678 Rn. 11 m.w.N.).

    Ein zum Christentum übergetretener Asylbewerber, der sich darauf beruft, wegen der Betätigung seines christlichen Glaubens in seinem Heimatland von Verfolgung bedroht zu sein, muss die innere Tatsache, dass er die unterdrückte reli­ giöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend empfindet, um seine religiöse Identität zu wahren, zur vollen Überzeugung des Gerichts nachweisen (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 30), wobei von einem Erwachsenen im Regelfall erwartet werden kann, dass er im Rahmen seiner Persönlichkeit und intellektuellen Disposition mit den Grundzügen seiner Religion vertraut ist (BVerwG, B.v. 2 5 . 8 . 2 0 1 5 - 1 B 40.15 - NVwZ 2015, 1678 Rn. 14).

    Außerdem ist geklärt, dass es der freien Be­ weiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO unterliegt und insoweit keiner wei­ teren grundsätzlichen Klärung zugänglich ist, auf welche Weise der Tatrichter ver­ sucht, sich die erforderliche Überzeugungsgewissheit vom Vorliegen der entschei­ dungserheblichen Tatsache der Wahrung der religiösen Identität des Asylbewerbers zu verschaffen (BVerwG, B.v. 2 5 . 8 . 2 0 1 5 - 1 B 40.15 - NVwZ 2015, 1678 Rn. 14).

  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 14 ZB 16.30380

    Keine Verfolgungsgefahr im Iran bei formalem Glaubensübertritt zum Christentum

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 ZB 18.32231
    Es ist geklärt, dass den iranischen Behörden bekannt ist, dass eine große Zahl iranischer Asylbewerber aus wirtschaftlichen oder anderen unpoliti­ schen Gründen versucht, im westlichen Ausland einschließlich Deutschlands dau­ ernden Aufenthalt zu finden, und dass im Verlauf hierzu betriebener Asylverfahren bestimmte Asylgründe geltend gemacht werden und diesbezügliche Betätigungen stattfinden, die häufig, wenn nicht vorwiegend, dazu dienen, Nachfluchtgründe zu belegen (BayVGH, B.v. 2.3.2010 - 14 ZB 10.30050 - juris Rn. 5; B.v. 7.11.2016 - 14 ZB 16.30380 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Geklärt ist weiter, dass seitens der iranischen Behörden Nachfluchtaktivitäten iranischer Asylbewerber in Deutschland realistisch eingeschätzt werden und aus einer solchen Asylantragstellung kein Rückschluss auf die politische Einstellung oder religiöse Gesinnung des Asylbewerbers gezogen wird (BayVGH, B.v. 25.2.2013 - 1 4 Z B 13.30023 - juris Rn. 3; B.v. 7.11.2016 - 14 ZB 16.30380 - juris Rn. 12).

    Geklärt ist außerdem, dass es keine Erkenntnisse dahingehend gibt, dass allein wegen einer bisherigen religiösen Betätigung oder gar schon wegen eines bloß formalen Glaubenswechsels zum christlichen Glauben ei­ nem Übergetretenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Iran eine asylrechtlich relevante Verfolgung drohen könnte (BayVGH, B.v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207 - juris Rn. 5 f. m.w.N.; B.v. 7.11.2016 - 14 ZB 16.30380 - juris Rn. 7; B.v. 9.7.2018 - 14 ZB 17.30607 - juris Rn. 22).

    Schließlich ist geklärt, dass es für die Frage einer Verfolgungsgefahr im Iran wegen Konversion maßgeblich darauf ankommt, ob im Fall einer Rückkehr einer konvertier­ ten Person in den Iran davon auszugehen ist, dass diese ihren neu angenommenen Glauben - und die damit verbundene Abkehr vom Islam - aktiv im Iran ausüben (BayVGH, B.v. 16.11.2015 - 1 4 Z B 13.30207 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 7.11.2016 - 14 ZB 16.30380 - juris Rn. 7) oder nur erzwungener Maßen, unter dem Druck dro­ hender Verfolgung, auf eine Glaubensbetätigung verzichten wird (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - NVwZ 2015, 1678 Rn. 11 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 ZB 18.32231
    Ein zum Christentum übergetretener Asylbewerber, der sich darauf beruft, wegen der Betätigung seines christlichen Glaubens in seinem Heimatland von Verfolgung bedroht zu sein, muss die innere Tatsache, dass er die unterdrückte reli­ giöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend empfindet, um seine religiöse Identität zu wahren, zur vollen Überzeugung des Gerichts nachweisen (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 30), wobei von einem Erwachsenen im Regelfall erwartet werden kann, dass er im Rahmen seiner Persönlichkeit und intellektuellen Disposition mit den Grundzügen seiner Religion vertraut ist (BVerwG, B.v. 2 5 . 8 . 2 0 1 5 - 1 B 40.15 - NVwZ 2015, 1678 Rn. 14).

    Zwar zitiert die Antragsbegrün­ dung (dort S. 6 oben) in anderem Kontext das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. September 2012 - C-71/11 und C-99/11 - (NVwZ 2012, 1612) sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - (BVerwGE 146, 67), geht aber im Kontext der besagten von ihr aufgeworfenen Fra­ gen auf das dort herausgearbeitete Erfordernis des Nachweises gerade eines ernst gemeinten, identitätsprägenden religiösen Einstellungswandels nicht näher ein.

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 ZB 18.32231
    Zwar zitiert die Antragsbegrün­ dung (dort S. 6 oben) in anderem Kontext das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. September 2012 - C-71/11 und C-99/11 - (NVwZ 2012, 1612) sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - (BVerwGE 146, 67), geht aber im Kontext der besagten von ihr aufgeworfenen Fra­ gen auf das dort herausgearbeitete Erfordernis des Nachweises gerade eines ernst gemeinten, identitätsprägenden religiösen Einstellungswandels nicht näher ein.
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 ZB 18.32231
    Um den auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ge­ stützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer innerhalb der Frist des § 78 Abs. 4 Satz 1 und 4 AsylG (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachen­ frage formulieren sowie deren (2.) Klärungsfähigkeit, (3.) Klärungsbedürftigkeit und (4.) allgemeine Bedeutung darlegen (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 23.1.2019 - 14 ZB 17.31930-juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263

    Fehlerhafte Beweiswürdigung verstößt nicht gegen den Grundsatz auf rechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 ZB 18.32231
    Jedoch liegt auch bei einer mit derart schweren Mängeln behafteten Sachverhalts­ würdigung ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs i.S.v. § 138 Nr. 3 i.V.m. § 108 Abs. 2 VwGO nicht vor (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 14 ZB 17.30263 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207

    Iran, formal getaufter Christ, keine innere Glaubensüberzeugung, Verfolgung,

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 ZB 18.32231
    Geklärt ist außerdem, dass es keine Erkenntnisse dahingehend gibt, dass allein wegen einer bisherigen religiösen Betätigung oder gar schon wegen eines bloß formalen Glaubenswechsels zum christlichen Glauben ei­ nem Übergetretenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Iran eine asylrechtlich relevante Verfolgung drohen könnte (BayVGH, B.v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207 - juris Rn. 5 f. m.w.N.; B.v. 7.11.2016 - 14 ZB 16.30380 - juris Rn. 7; B.v. 9.7.2018 - 14 ZB 17.30607 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 ZB 18.32231
    Die divergierenden Sätze müssen einander so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkenn­ bar wird (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 20.12.1995 - 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712/713; B.v. 17.7.2008 - 9 B 15.08 - NVwZ 2008, 1115 Rn. 22 m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 73 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 ZB 18.32231
    Die divergierenden Sätze müssen einander so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkenn­ bar wird (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 20.12.1995 - 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712/713; B.v. 17.7.2008 - 9 B 15.08 - NVwZ 2008, 1115 Rn. 22 m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 73 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 14 ZB 09.422

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Befreiung von

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 ZB 18.32231
    Eine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt voraus, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage im konkreten Rechtsstreit klärungsfähig, insbesondere entscheidungserheblich ist, dass diese Frage sich als klärungsbedürf­ tig, insbesondere nicht schon höchst- oder obergerichtlich geklärt und nicht direkt aus dem Gesetz zu beantworten erweist und dass ihr eine allgemeine, über den Ein­ zelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 28.7.2010 - 14 ZB 09.422 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 10 B 19.13

    Gerichtliche Sachaufklärung; Beweiswürdigung; Verfahrensmangel

  • VGH Bayern, 02.03.2010 - 14 ZB 10.30050

    Asylrecht (Iran); Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); grundsätzliche

  • VGH Bayern, 09.04.2015 - 14 ZB 14.30444

    Iran

  • VG München, 13.03.2018 - M 4 K 17.33960

    Keine Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak

  • VGH Bayern, 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930

    Verletzung der negativen Religionsfreiheit im Iran als Verfolgungsgrund

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung;

  • BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der

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